Begleitbrief zur Checkliste:
Nicht nur im schulischen Umfeld werden Seilgärten in zunehmenden Maß als Einrichtungen mit hohem pädagogischem Wert erkannt. Sie ermöglichen Grenzerfahrungen und stellen Herausforderungen dar, deren Bewältigung stark positive Einflüsse auf das Selbstwertgefühl Jugendlicher haben, ohne dabei ein übermäßiges Risiko für die Schülerinnen und Schüler zu beinhalten. Dadurch stellen sie eine geeignetes Instrumentarium dar, den Forderungen des Lehrplans gerecht zu werden (Sekundarstufe II:
„Aufsuchen und selbsttätiges Bewältigen von herausfordernden Bewegungssituationen und dabei die persönlichen Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, ausloten und reflektieren; Gefahren
einschätzen und situationsgerecht handeln“).
Auf Grund des ministeriellen Rundschreibens 1/2009 (Punkte 4.2 und 6.3) hat der Leiter / die Leiterin einer Schulveranstaltung die Sicherheit sowie die Legitimation/Qualifikationen anbietender Organisationen zu prüfen. Um die Lehrkräfte bei dieser Aufgabe zu unterstützen und Gefahrenpotentiale zu minimieren, wird beigefügt eine Checkliste übermittelt, die vor Benützung eines Seilgartens mit Schüler/innen vom Betreiber der Einrichtung wahrheitsgemäß ausgefüllt und dem Leiter / der Leiterin der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden muss.
Sind die von den Seilgartenbetreibern zurückgemeldeten Daten nicht zufrieden stellend, hat eine Benützung des Seilgartens zu unterbleiben.
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Checkliste schülergerechter Seilgarten
Für alle Hochseilgärten/Ropes Courses/Abenteuerparks usw.:
1 Gibt es ein Erstabnahmeprotokoll (Erstinspektion) gemäß EN 15567 Teil 1 UND Teil 2 durch eine unabhängige Prüfstelle?
Name der Inspektionsstelle: _________
2 Gibt es ein Wartungs- und Folgeinspektionsprotokoll (wenn die Anlage älter als 1 Jahr ist)?
3 Sind die Trainer gemäß ERCA-Standards ausgebildet?
4 Gibt es ein Protokoll der PSA-Überprüfung ( (Gurte, Helme, Sicherungssets, Seile, ...)?
5 Sind Erste-Hilfe-Ausrüstung sowie Rettungsausrüstung vorhanden?
6 Wird jedes Mal bei jedem Einstieg in den Parcours die Sicherheitsausrüstung (Gurte, Helme, Verbindungsmittel) nach dem Vieraugenprinzip gecheckt?
Zusätzlich für Abenteuerparcours (Adventure Park, ...): ..
7 Gibt es einen Einschulungsparcours („Prüfstrecke“), wo die Teilnehmer/innen durch eine/n Trainer/in kontrolliert werden (körperliche, technische, disziplinäre Eignung)?
8 Kann von jeder Stelle des Hochseilgartens Kontakt mit den Trainer/innen hergestellt werden?
9 Gibt es ein Sicherungssystem, bei dem eine Komplettaushängung technisch verhindert wird? Wenn ja, dann weiter zu „Flying Fox“ (Frage Nr.11 ff), wenn nein, ab Frage 10 weiter
10a Stehen die Teilnehmer/innen bei sämtlichen Umhängestellen auf einer Plattform (so dass sie sich nicht in Kletterstellung umhängen müssen)?
10b Ist für kleine Teilnehmer/innen gesorgt, so dass sie keine Probleme mit dem Umhängen haben?
10c Gibt es Sicherheitsregeln, wie z.B. „Man darf die Karabiner immer nur mit einer (der selben) Hand umhängen
10d Werden diese Sicherheitsregeln durch Traineriner/innen sofort korrigiert?
10e Ist gewährleistet, dass verwarnte Schüler/innen (z.B. durch andere Trainer) identifiziert werden können (z.B. sichtbar durch Warnjacke,...)?
10f Werden „Sanktionen“ bei wiederholtem Verstoß verhängt (zurück an den Start, Ausschluss)?
10g Bei Volksschüler/innen: Können die Trainer/innen jederzeit physisch eingreifen?
10h Bei Schüler/innen der Unterstufe: Stehen die Schüler/innen unter laufender Beobachtung durch TrainerInnen?
10i Bei Oberstufe: Kann von jeder Stelle des Hochseilgartens Kontakt mit den Trainer/innen hergestellt werden?
Zusätzlich für Flying Fox (Zip Line) -> Wird ein Flying Fox benützt?
11 Ist die Verbindung zur Rolle lang genug, so dass die Schüler/innen nicht in die Rolle oder auf das Seil greifen können?
12 Ist eine passive Bremse vorhanden?
13 Gibt es ein Konzept gegen Frühstarts/Kollisionen?
14 Sind die Landezonen gegen Betreten gesichert, so dass es keine Kollisionen mit auf dem Boden stehenden Personen geben kann?
15 Sollte man die Plattformen/den Boden mit dem Schwung erreichen: Sind die Plattformen mit Matten gesichert? Ist der Boden mit dämpfendem Material ausgestattet (Rindenmulch,...)
Name des Betreibers: Datum, Ort:
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Fußnote:
1 Die Euronorm EN15567schreibt lediglich eine Überprüfung gemäß Teil 1 (Konstruktion) vor, Unfälle sind aber häufig auf Mängel in Teil 2 (Betrieb) zurückzuführen. Deswegen ist eine fachliche Überprüfung des Betriebes gefordert.
2 Die ERCA ist der Europäische Hochseilgartenverband (Leading Body), hat die für die Branche gültigen Standards veröffentlicht und betreibt ein Zertifizierungssystem für Inspektionsstellen
3 Siehe ERCA-Standards für Ausbildung. Vgl. BMUKK-Rundschreiben 1/2009