Sicherheitswarnung verrottetes Holz

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Sicherheitswarnung verrottetes Holz

Beitragvon Walter » Do Mär 07, 2019 3:36 pm

Der Sicherheitskreis Seilkletteranlagen hat eine Warnung herausgegeben, die vor allem abgestorbene Bäume betrifft.
http://euve260976.serverprofi24.net/siska/images/warnungen/Sicherheitswarnung-abgestorbene-Baeume-2019-02-25.pdf

Sicherheitswarnung zur Inspektion von abgestorbenen Tragbäumen im Kletterwald
2019-02-25


Sicherheitswarnung zur Inspektion von abgestorbenen Tragbäumen
2019-02-25

Dem SISKA sind Unfälle bekannt, bei welchen während des Betriebes abgestorbene Bäume gebrochen sind, teilweise verbunden mit Personenschäden. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Problem zukünftig vermehrt auftreten wird.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass ein Baum nicht von heute auf morgen abstirbt, sondern dem Ereignis eine meist mehrjährige Entwicklung vorausgeht, welche von einem qualifizierten Baumkontrolleur bereits erkannt und entsprechend dokumentiert sein sollte.
Wir wollen deshalb noch einmal darauf hinweisen, dass u. a. aus diesem Grund eine jährlich wiederkehrende Kontrolle des gesamten Baumbestandes aus unserer Sicht unabdingbar ist.

Inspektion von abgestorbenen Tragbäumen
Hinsichtlich der Vorgehensweise erfolgt die Baumkontrolle zunächst wie bei einem lebenden Baum. Allerdings erfordert die Besonderheit, dass der betreffende Baum bereits abgestorben ist, zwingend eine eingehende Untersuchung.
Der Betreiber eines Kletterwaldes sollte sicherstellen, dass ein Sachverständiger mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Lasteinleitung durch technische Einrichtungen den Totbaum eingehend untersucht. In seinem Ergebnisbericht muss im Besonderen auf die verbleibende Tragfähigkeit hinsichtlich der zu erwarteten Lasten aus dem Betrieb des Seilgartens eingegangen werden. In Abhängigkeit von dem Ergebnis dieser baumstatischen Beurteilung müssen eventuell Maßnahmen beschrieben werden, welche
a) den Totbaum entlasten,
b) die mangelhafte Stand- und Bruchsicherheit seit dem Absterben ausgleichen oder
c) es wird die bereits eingetretene, nicht mehr gegebene Eignung als Tragwerksbaum belegt.

Eine fachlich qualifizierte, eingehende Untersuchung des Totbaumes setzt voraus, dass
 der Totbaum in seiner Gesamtheit untersucht und beurteilt wird. Eine Inspektion vom Boden aus ist in der Regel nicht ausreichend.
 Die kritischen Stellen unter Plattformen und Abdeckungen und an den Stellen der Anschlüsse der technischen Einrichtungen müssen hinsichtlich Verrottung untersucht werden.
 Ein besonderes Augenmerk ist auf die potenzielle Zersetzung / Verrottung des Wurzelbereichs zu richten.
 Zur Feststellung des Verrottungszustandes können nur quantifizierbare Methoden (z.B. Bohrwiderstandsmessungen) verwendet werden, um den Prozess der Holzzersetzung bei künftigen Untersuchungen vergleichen zu können.
 Unter Umständen ist ein Belastungstest sinnvoll.

Als Dokumentation der eingehenden Untersuchung muss ein Baumkontrollbericht / Ergebnisbericht mit folgenden Mindest-Inhalten angefertigt werden:
 Fotografische Darstellung des Totbaumes
 Detailfotos der kritischen Stellen mit Erläuterungstext
 Resistogramme oder Ergebnisse des Zugversuches mit Erläuterungstext
 Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Entlastung und Erhaltung der Stand- und Bruchsicherheit
 Skizze der Abspannungen, falls erforderlich
 Fristsetzung für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen
 Zeitpunkt der nächsten Totbaumkontrolle – maximal jährlich, besser halbjährlich.
Walter Siebert
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